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· · · Vermischtes
Strafrecht Strafrecht liegt immer dann vor, wenn es letztlich um Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geht. Geldstrafe darf aber nicht mit der Geldbuße verwechselt werden, die dem Ordnungwidrigkeitenrecht angehört. Der Staat (in Form des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft) kann oder muss, wenn eine Straftat auf zulässigem Wege nachgewiesen werden kann, eine Sanktion verhängen. Strafrechtliche Tatbestände finden sich in vielen Gesetzen (z.B. im Betäubungsmittelgesetz), vor allem aber im Strafgesetzbuch (StGB): Hier findet man die "klassischen" Delikte Mord und Totschlag, Diebstahl, Körperverletzung, Betrug usw. Wichtig ist, dass im gesamten Strafprozess der Beschuldigte in keiner Weise verpflichtet ist, an seiner Überführung mitzuwirken; vor allem steht ihm das Recht zu, keinerlei Aussagen zu dem Vorwurf zu machen. Es ist in aller Regel von Vorteil, sich vor einer anwaltlichen Beratung nicht zur Sache zu äußern. Dies darf vom Gericht nicht zu Ungunsten des Verdächtigten ausgelegt werden.
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